NEUE SATZUNG AB 1. MÄRZ 2025
Die am 19.12.2024 vom Rat beschlossene neue Benutzungs- und Gebührenordnung tritt zum 1. März 2025 in Kraft. Unter anderem umfassen die Änderungen die Erhöhung der Jahresgebühr von 15 auf 20 € für Erwachsene, eine Erhöhung der Monatsgebühr von 3 auf 5 € für Erwachsene sowie eine Erhöhung der Jahresgebühr für Partnerkarten von bisher 22 auf nun 30 €. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die fast die Hälfte aller Nutzenden ausmachen, bleibt der Bibliotheksausweis kostenfrei. Erstmals wird zudem eine Mahngebühr eingeführt: eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 4 €. Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Fernleihe wird von 3,50 € auf 3 € reduziert.
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