Gebührenordnung der
Stadtbibliothek Achim
Nutzungsordnung der
Stadtbibliothek Achim
•Leihfristen
Bücher, Ebooks und Hörbücher 3 Wochen
•AV-Medien (Musik-CDs, Filme,
Kinderhörspiele, Konsolenspiele,
sonstige AV-Medien) 1 Woche
•Zeitschriften 1 Woche
Verlängerungen
Alle Medien – außer Zeitschriften und
Ebooks – können verlängert werden, sofern
diese nicht vorbestellt sind.
Die Verlängerung
ist persönlich, telefonisch oder per Internet
(stadtbibliothek.achim.de) möglich.
Bücher und Hörbücher können bis zu sieben
Mal verlängert werden.
Alle weiteren Medien
bis zu vier Mal.
Entgelte
Die aktuell gültigen Ausleihgebühren
betragen:
• 15,00 € pro Erwachsener für ein Jahr
(365 Tage)
• 22,00 € für zwei Erwachsene
(Partnerkarte) für ein Jahr (365 Tage)
• 3,00 € für einen Monat pro Person
• 10,00 € für SchülerInnen/StudentInnen
bis 25 Jahre für ein Jahr (365 Tage)
Von den Gebühren befreit sind:
• Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahre.
• Personen, die Arbeitlosengeld nach dem
SGB II oder Leistungen nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz beziehen.
• Personen, die Leistungen nach dem
SGB XII erhalten
• Personen, die eine „Niedersächsische
Ehrenamtskarte“ oder die JugendleiterInnenkarte „Juleica“ besitzen.
Entsprechende Bewilligungsbescheide bzw.
Nachweise (z. B. SchülerInnen/StudentIn-nen-
Ausweis, Verdener Pass, Tafelausweis,
Niedersächsische Ehrenamtskarte, Juleica)
sind vorzulegen.
Versäumnisgebühren
Ab dem 2. Öffnungstag nach dem Abgabe-termin
werden pro Medium und Öffnungstag
0,30 € Versäumnisgebühr berechnet.
Diese
Berechnung erfolgt bis zur vierten und
letzten Mahnung.
Die Mahnungen erfolgen
jeweils am 7., 14., 21. und 28. Kalendertag.
Anschließend zieht der Vollstreckungs-beamte
die nicht zurückgegebenen Medien
und die angefallenen Kosten ein.
Letztlich wird der Rechtsweg eingeschlagen
und die Nutzerin/der Nutzer muss alle an-
fallenden Kosten tragen.
Bei erfolglosem
Mahnen werden die Nutzerin/der Nutzer von
der Ausleihe ausgeschlossen.
Eine Sperrung
des Ausweises erfolgt bei einer Gebühren-grenze
von 20,00 € bei Erwachsenen, von
10,00 € bei Jugendlichen ab 11 Jahre und
von 5,00 € bei Kindern bis 10 Jahre.
Weitere Kosten:
• Vorbestellung 1,00 € pro Medium
• Fernleihe 3,50 € pro Medium
• Erstellung eines
Ersatzausweises 2,00 €
• Kopie (A4 / A3) 0,15 € / 0,30 €
• Ausdruck 0,10 € einfarbig /
0,25 € farbig
• Ersatzbeschaffungen
Ersatzgebühren werden fällig für verlorene
oder beschädigte Medien und fehlendes
Medienzubehör (z. B. Handbuch, CD).
• Verlorene Medien oder Zubehör sind grund-sätzlich
nach dem jeweiligen Beschaffungs-wert
des betreffenden Mediums zu ersetzen.
• Die Stadtbibliothek Achim ist eine öffent-
liche Einrichtung der Stadt Achim.
Sie verleiht Bücher und andere Medien zu
Zwecken der allgemeinen und kulturellen
Bildung und eröffnet den Zugang zu
Informationen für Schule, Beruf, Alltag und
Freizeit.
Die Nutzung der Stadtbibliothek Achim
richtet sich nach dem öffentlichen Recht.
• Alle, die Stadtbibliothek Achim besuchen-
den Personen, werden im Folgenden als
„Kunde“ bezeichnet.
• Jeder Kunde hat sich so zu verhalten, dass
andere Kunden und der Bibliotheksbetrieb
nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
• Der Verzehr von Speisen und Getränken
außerhalb des Lesecafés ist nicht erlaubt.
• In der Stadtbibliothek Achim besteht
Rauchverbot.
• Das Mitführen von Tieren ist in der Stadt-
bibliothek Achim nicht gestattet.
• Der Leitung der Stadtbibliothek Achim steht
das Hausrecht zu.
Den Anordnungen des Bibliothekspersonals
ist Folge zu leisten.
• Die Medien der Stadtbibliothek Achim sind
schonend zu behandeln. Bei Beschädigung
oder Verlust der Medien haftet der Kunde
bzw. dessen Erziehungsberechtigter.
• Für die Einhaltung der urheberrechtlichen
Bestimmungen ist der Kunde verantwortlich.
• Die Stadtbibliothek Achim darf von Personen,
die an einer nach dem geltenden Bundesseuchengesetz meldepflichtigen Krankheit
leiden, nicht benutzt werden.
Nutzungs- und Gebührenordnung
STADTBIBLIOTHEK ACHIM
• Personen, die erstmals Medien entleihen
möchten, melden sich persönlich unter Vor-
lage ihres gültigen Personalausweises an.
Alternativ wird der Reisepass mit einer
aktuellen Meldebescheinigung anerkannt.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten
16. Lebensjahr benötigen außerdem die
schriftliche Einwilligung der Erziehungsbe-
rechtigten (Haftungsverpflichtung).
• Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar
und bleibt Eigentum der Stadtbibliothek
Achim. Sein Verlust sowie Änderungen des
Namens und der Anschrift sind unverzüglich
der Stadtbibliothek mitzuteilen.
Bei Missbrauch des Ausweises haftet der
Kunde für entstandene Schäden.
• Die für die Benutzung der Bibliothek erfor-
derlichen Daten werden elektronisch ge-
speichert und entsprechend den Vorschriften
des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes
geschützt.
• Das aufgestellte Kopiergerät und die vor-
handenen Drucker können gegen Entgelt
in Anspruch genommen werden, sofern die
gesetzlichen Bestimmungen des Urheber-
rechtes beachtet werden.
• Bei Nutzung des Internetangebotes sind die
speziellen Vorschriften des Jugendschutzes
zu beachten. Ferner ist das Aufrufen porno-
grafischer, Gewalt verherrlichender sowie
ähnlich anstößiger Seiten nicht erlaubt.
Die Entscheidung im Einzelfall obliegt dem
Bibliothekspersonal, das die Nutzung des
Internetangebotes untersagen kann.
• Die Stadtbibliothek Achim haftet nicht für
Schäden, die von zu Benutzungszwecken
angebotener Software an Dateien und
Datenträgern der Kunden durch nicht erkannte Virenprogramme entstehen.
• Die Stadtbibliothek Achim haftet nicht für
Schäden, die durch das Abspielen von in
der Stadtbibliothek entliehenen Medien
entstehen.
• Für Verlust oder Beschädigung der von
Kunden mitgebrachten Gegenstände wird
keine Haftung übernommen.
• Kunden, die gegen die Nutzungs- und
Entgeltordnung verstoßen, können zeit-
weise oder dauernd von Besuch und
Nutzung der Bibliothek ausgeschlossen
werden.
Stadtbibliothek Achim
Obernstr. 38 28832 Achim
Tel 04202 9529-533
stadtbibliothek@stadt.achim.de
stadtbibliothek.achim.de