X
  GO

Nutzungsbedingungen

Gebührenordnung der Stadtbibliothek Achim 
Nutzungsordnung der Stadtbibliothek Achim

•Leihfristen Bücher, Ebooks und Hörbücher 3 Wochen 
•AV-Medien (Musik-CDs, Filme, Kinderhörspiele, Konsolenspiele, sonstige AV-Medien) 1 Woche 
•Zeitschriften 1 Woche 
Verlängerungen Alle Medien – außer Zeitschriften und Ebooks – können verlängert werden, sofern diese nicht vorbestellt sind. 
Die Verlängerung ist persönlich, telefonisch oder per Internet (stadtbibliothek.achim.de) möglich. 
Bücher und Hörbücher können bis zu sieben Mal verlängert werden. 
Alle weiteren Medien bis zu vier Mal.

Entgelte Die aktuell gültigen Ausleihgebühren betragen: 
• 15,00 € pro Erwachsener für ein Jahr (365 Tage) 
• 22,00 € für zwei Erwachsene (Partnerkarte) für ein Jahr (365 Tage) 
• 3,00 € für einen Monat pro Person 
• 10,00 € für SchülerInnen/StudentInnen bis 25 Jahre für ein Jahr (365 Tage)

Von den Gebühren befreit sind: 
• Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahre. 
• Personen, die Arbeitlosengeld nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz beziehen. 
• Personen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten
• Personen, die eine „Niedersächsische Ehrenamtskarte“ oder die JugendleiterInnenkarte „Juleica“ besitzen. 
Entsprechende Bewilligungsbescheide bzw. Nachweise (z. B. SchülerInnen/StudentIn-nen- Ausweis, Verdener Pass, Tafelausweis, Niedersächsische Ehrenamtskarte, Juleica) sind vorzulegen. 
Versäumnisgebühren Ab dem 2. Öffnungstag nach dem Abgabe-termin werden pro Medium und Öffnungstag 0,30 € Versäumnisgebühr berechnet. 
Diese Berechnung erfolgt bis zur vierten und letzten Mahnung. 
Die Mahnungen erfolgen jeweils am 7., 14., 21. und 28. Kalendertag. 
Anschließend zieht der Vollstreckungs-beamte die nicht zurückgegebenen Medien und die angefallenen Kosten ein. 
Letztlich wird der Rechtsweg eingeschlagen und die Nutzerin/der Nutzer muss alle an- fallenden Kosten tragen. 
Bei erfolglosem Mahnen werden die Nutzerin/der Nutzer von der Ausleihe ausgeschlossen. 
Eine Sperrung des Ausweises erfolgt bei einer Gebühren-grenze von 20,00 € bei Erwachsenen, von 10,00 € bei Jugendlichen ab 11 Jahre und von 5,00 € bei Kindern bis 10 Jahre. 
Weitere Kosten: 
• Vorbestellung 1,00 € pro Medium 
• Fernleihe 3,50 € pro Medium 
• Erstellung eines Ersatzausweises 2,00 € 
• Kopie (A4 / A3) 0,15 € / 0,30 € 
• Ausdruck 0,10 € einfarbig / 0,25 € farbig 
• Ersatzbeschaffungen Ersatzgebühren werden fällig für verlorene oder beschädigte Medien und fehlendes Medienzubehör (z. B. Handbuch, CD). 
• Verlorene Medien oder Zubehör sind grund-sätzlich nach dem jeweiligen Beschaffungs-wert des betreffenden Mediums zu ersetzen.

• Die Stadtbibliothek Achim ist eine öffent- liche Einrichtung der Stadt Achim. Sie verleiht Bücher und andere Medien zu Zwecken der allgemeinen und kulturellen Bildung und eröffnet den Zugang zu Informationen für Schule, Beruf, Alltag und Freizeit. Die Nutzung der Stadtbibliothek Achim richtet sich nach dem öffentlichen Recht. 
• Alle, die Stadtbibliothek Achim besuchen- den Personen, werden im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet. 
• Jeder Kunde hat sich so zu verhalten, dass andere Kunden und der Bibliotheksbetrieb nicht beeinträchtigt oder gestört werden. 
• Der Verzehr von Speisen und Getränken außerhalb des Lesecafés ist nicht erlaubt. 
• In der Stadtbibliothek Achim besteht Rauchverbot. 
• Das Mitführen von Tieren ist in der Stadt- bibliothek Achim nicht gestattet. 
• Der Leitung der Stadtbibliothek Achim steht das Hausrecht zu. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. 
• Die Medien der Stadtbibliothek Achim sind schonend zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust der Medien haftet der Kunde bzw. dessen Erziehungsberechtigter. 
• Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen ist der Kunde verantwortlich. 
• Die Stadtbibliothek Achim darf von Personen, die an einer nach dem geltenden Bundesseuchengesetz meldepflichtigen Krankheit leiden, nicht benutzt werden. 
Nutzungs- und Gebührenordnung STADTBIBLIOTHEK ACHIM 
• Personen, die erstmals Medien entleihen möchten, melden sich persönlich unter Vor- lage ihres gültigen Personalausweises an. Alternativ wird der Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung anerkannt. 
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen außerdem die schriftliche Einwilligung der Erziehungsbe- rechtigten (Haftungsverpflichtung). 
• Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbibliothek Achim. Sein Verlust sowie Änderungen des Namens und der Anschrift sind unverzüglich der Stadtbibliothek mitzuteilen. Bei Missbrauch des Ausweises haftet der Kunde für entstandene Schäden. 
• Die für die Benutzung der Bibliothek erfor- derlichen Daten werden elektronisch ge- speichert und entsprechend den Vorschriften des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes geschützt. 
• Das aufgestellte Kopiergerät und die vor- handenen Drucker können gegen Entgelt in Anspruch genommen werden, sofern die gesetzlichen Bestimmungen des Urheber- rechtes beachtet werden. 
• Bei Nutzung des Internetangebotes sind die speziellen Vorschriften des Jugendschutzes zu beachten. Ferner ist das Aufrufen porno- grafischer, Gewalt verherrlichender sowie ähnlich anstößiger Seiten nicht erlaubt. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt dem Bibliothekspersonal, das die Nutzung des Internetangebotes untersagen kann. 
• Die Stadtbibliothek Achim haftet nicht für Schäden, die von zu Benutzungszwecken angebotener Software an Dateien und Datenträgern der Kunden durch nicht erkannte Virenprogramme entstehen.
• Die Stadtbibliothek Achim haftet nicht für Schäden, die durch das Abspielen von in der Stadtbibliothek entliehenen Medien entstehen. 
• Für Verlust oder Beschädigung der von Kunden mitgebrachten Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 
• Kunden, die gegen die Nutzungs- und Entgeltordnung verstoßen, können zeit- weise oder dauernd von Besuch und Nutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

Stadtbibliothek Achim
Obernstr. 38 28832 Achim
Tel 04202 9529-533
stadtbibliothek@stadt.achim.de
stadtbibliothek.achim.de